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   OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 223/89   

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https://dejure.org/1992,9849
OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 223/89 (https://dejure.org/1992,9849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.1992 - 13 U 223/89 (https://dejure.org/1992,9849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 13 U 223/89 (https://dejure.org/1992,9849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 842; BGB § 843
    Abgrenzung unfallbedingter Verletzungsfolgen von Vorerkrankungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Halswirbelsäulen-Schleudertrauma; Schadensersatzrechtliche Folgen; Unfallursache; Wirbelsäule; Krankhafte degenerative Veränderungen; Mitarbeit des Oberarztes; Eigenverantwortliche Gutachtenserstattung; Chefarzt als Sachverständiger; Erwerbsschaden eines Selbständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823, § 842, § 843

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 610
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Wenn ein Sachverständiger jedoch - und sei es nur irrig - davon ausgeht, nicht unabhängig, sondern für einen Dritten tätig zu werden und diesem deshalb weitgehende Kontrollmöglichkeiten und sogar die Letztverantwortlichkeit einräumt, führt dies zu Zweifeln an seiner Unabhängigkeit, denn der Sachverständige hat sein Gutachten eigenverantwortlich zu erstatten (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1994, 610; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 3. Aufl., Rn. 342).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 411/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung von Unfallschäden

    Da es sich insoweit um den haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang handelt, muss dieser entweder unstreitig gegeben sein oder der beweisbelastete Anspruchsteller muss gemäß § 286 ZPO den Vollbeweis führen, d. h. es muss mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, feststehen, dass er durch den Unfall (auch) körperlich verletzt wurde (vgl. BGH, VersR 1987, 310; VersR 1993, 55 ; VersR 2003, 474 (475); OLG Frankfurt, VersR 1994, 610 ; Palandt-Heinrichs, 62. Auflage, § 282 BGB , Rdnr. 14; Lemcke, NZV 1996, 337 (338)).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17

    Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Die im schriftlichen Gutachten fehlenden Angaben können bei der mündlichen Anhörung des Sachverständigen nachgeholt werden (vgl. etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.1992 - 13 U 223/89, VersR 1994, 610; Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 407a, Rdnr. 5).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 3 U 6/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachweis der Kausalität für Folgeschäden bei unstreitiger

    Da es sich insoweit um den haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang handelt, muss dieser entweder unstreitig gegeben sein oder der beweisbelastete Anspruchsteller muss gemäß § 286 ZPO den Vollbeweis führen, d. h. es muss mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, feststehen, dass er durch den Unfall (auch) körperlich verletzt wurde (vgl. BGH, VersR 1987, 310; VersR 1993, 55; VersR 2003, 474 (475); OLG Frankfurt, VersR 1994, 610; Palandt-Heinrichs, 61. Auflage, § 282 BGB, Rdnr. 14; Lemcke, NZV 1996, 337 (338)).

    Der Beweis ist geführt, wenn mit erheblicher bzw. überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Folgeschäden auf einer unfallbedingten Körperverletzung beruhen, wobei der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit je nach Einzelfall variieren kann (vgl. BGHZ 4, 192 (196); 60, 177 (184); BGH, VersR 1987, 310; VersR 1993, 55; VersR 2003, 474 (476); OLG Frankfurt, VersR 1994, 610 (611); OLG Hamm, VersR 1994, 1322 (1323); Lemcke, NZV 1996, 337 (338 f)).

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 16 U 99/10

    Anforderungen an den Nachweis der Unfallursächlichkeit von Beschwerden

    Eine solche Vorgehensweise ist sinnvoll und steht mit § 407 a ZPO in Einklang (so auch OLG Frankfurt/Main, VersR 1994, 610).
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2020 - 5 U 89/19

    1. Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis

    Das war hier jedoch - ersichtlich - nicht der Fall und wird von der Berufung auch nicht geltend gemacht; vielmehr ist der Sachverständige W. seiner Verpflichtung, das Gutachten persönlich zu erstatten, spätestens im Rahmen der mündlichen Erläuterung vorbehaltlos und ausweislich der Sitzungsniederschrift auch sehr eingehend und fundiert nachgekommen; dadurch hat er zugleich klargestellt, dass es sich bei all dem um "sein" Gutachten handelt und er aufgrund eigener Meinungsbildung hierfür "geradesteht" (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1994, 610).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2018 - 4 U 143/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Unfallursächlichkeit der Bildung eines

    Dieser muss entweder unstreitig gegeben sein oder der beweisbelastete Anspruchsteller muss gemäß § 286 ZPO den Vollbeweis führen, d. h. es muss mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, feststehen, dass er durch den Unfall (auch) körperlich verletzt wurde (vgl. BGH, VersR 1987, 310; VersR 1993, 55; VersR 2003, 474 (475); OLG Frankfurt, VersR 1994, 610; Palandt-Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Auflage, § 252 BGB, Rdnr. 4; Geigel-Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 37. Kap. Rdn. 35; Lemcke, NZV 1996, 337 (338)).

    Der Beweis ist geführt, wenn mit erheblicher bzw. überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Folgeschäden auf einer unfallbedingten Körperverletzung beruhen, wobei der erforderliche Grad der Wahrscheinlichkeit je nach Einzelfall variieren kann (vgl. BGHZ 4, 192 (196); 60, 177 (184); BGH, VersR 1987, 310; VersR 1993, 55; VersR 2003, 474 (476); OLG Frankfurt, VersR 1994, 610 (611); OLG Hamm, VersR 1994, 1322 (1323); Geigel-Knerr, aaO., 37. Kap., Rdn. 59; Lemcke, NZV 1996, 337 (338 f)).

  • OLG Köln, 20.07.2011 - 17 W 129/11

    Pflicht des gerichtlich bestellten Sachverständigen zur eigenhändigen Erstellung

    So ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass der zum Gutachter bestimmte Chefarzt seinen Oberarzt umfangreich bei der Erstellung des Gutachtens nach Weisung und unter seiner Aufsicht mitwirken lässt (OLG Frankfurt VersR 1994, 610, 611).
  • OLG Köln, 18.11.2013 - 17 W 167/13

    Pflicht des Sachverständigen zur eigenverantwortlichen Erstellung des Gutachtens

    So ist es zwar nicht ausgeschlossen, dass der zum Gutachter bestimmte Chefarzt seinen Oberarzt umfangreich bei der Erstellung des Gutachtens nach Weisung und unter seiner Aufsicht mitwirken lässt (OLG Frankfurt VersR 1994, 610, 611).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2007 - 8 U 138/06

    Beweisaufnahme: Delegationsbefugnis eines medizinischen gerichtlichen

    Diese Frage konnte erst verneint werden, nachdem der Sachverständigen Prof. Dr. SV1 seine schriftlichen Äußerungen vor dem Senat stichhaltig erläutert und vor allem erklärt hat, wie er zu seiner eigenen Urteilsbildung gekommen ist und warum die vorbereitenden Arbeiten, vor allem die Anamnese und die Untersuchung des Klägers auf Herrn Prof. Dr. B bzw. Herrn Dr. A übertragen worden sind (vgl. zu dieser Problematik OLG Frankfurt vom 16.12.1992 - 13 U 223/89 = VersR 1994, 610; OLG Zweibrücken vom 22.6. 1999 - 5 U 32/98 = VersR 2000, 605).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2008 - 12 U 12/06

    Kein Arzthaftungsanspruch ohne konkreten Behandlungsfehlers bei der

  • OLG Oldenburg, 15.01.1997 - 2 U 128/96

    Vorsätzliches Herbeiführen einer Krankheit; Eingreifen eines

  • LG Aachen, 15.05.2002 - 11 O 477/98
  • AG Iserlohn, 20.09.2007 - 43 C 510/03

    Einwendungen gegenüber geltend gemachten Heizungskosten im Hinblick auf die

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